Was ist Migrationsrecht?
Ob Einreise aus dem Ausland, Aufenthalt, Arbeit oder Asylantrag, das Migrationsrecht ist das Rechtsgebiet, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Menschen ohne einen deutschen Pass nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten wollen oder hier geboren werden. Das Gesetz, genauer, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel und – wenn sie arbeiten möchten – eine Arbeitserlaubnis benötigen (§§ 4, 4a AufenthG). Zum Migrationsrecht gehören aber auch Fragen nach dem Familiennachzug („family reunion“), dem Pass oder der geklärten Identität. Auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit der Einbürgerung oder das Flüchtlingssozialrecht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Teil des Migrationsrechts.