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Willkommen

bei MIGRA LAW

Ob Einreise aus dem Ausland, Aufenthalt, Arbeit oder Asylantrag, das Migrationsrecht ist das Rechtsgebiet, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Menschen ohne einen deutschen Pass nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten wollen. Das Gesetz, genauer, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel und – wenn sie arbeiten möchten – eine Arbeitserlaubnis benötigen (§§ 4, 4a AufenthG). Zum Migrationsrecht gehören aber auch Fragen nach dem Familiennachzug („family reunion“), dem Pass oder der geklärten Identität. Auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit der Einbürgerung oder das Flüchtlingssozialrecht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Teil des Migrationsrechts.

Was tut eigentlich eine migrationsrechtliche Kanzlei?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks berät und vertritt Sie auf allen Feldern dieses Rechtsgebiets, ob im Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat), wenn es um ein Visum zur Einreise geht, bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Einbürgerungsbehörde oder den Verwaltungsgerichten. Die Beratung erfolgt aber nicht nur gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern selbst, auch aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber suchen den Rat eines Anwalts wegen arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Fragen bei der Anstellung von Fachkräften oder anderen Arbeitnehmern.

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